Inhaltsverzeichnis

NIS2-Betreuung

Dieser Bereich bündelt die rechtliche Einordnung, die Bearbeitung der Sicherheitsmaßnahmen, Nachweise und Managementinformationen für NIS2-ISMS - Demonstration. Er verbindet die gesetzlichen Pflichten mit dem ISMS und der praktischen Zusammenarbeit.

Allgemeine Vorgaben und Arbeitshilfen werden von kundenspezifischen Feststellungen getrennt. Verbindlich für NIS2-ISMS - Demonstration werden Feststellungen erst durch nachvollziehbare Prüfung und Freigabe der zuständigen Stelle.

Arbeitsbereiche

Bereich Zweck Ergebnis
Betroffenheit und Einordnung Anwendungsbereich nach Rechtspersonen, Tätigkeiten, Diensten und Anlagen bestimmen begründete und freigegebene Einordnung
Pflichten gesetzliche und organisatorische Pflichten vollständig erfassen Pflichtenregister mit Verantwortlichkeiten
BSIG und NIS2-Mapping gesetzliche Themen mit dem Detailkatalog verbinden nachvollziehbare Abdeckung ohne Doppelerfassung
Maßnahmenkatalog Erwartungen, aktuellen Stand und nächste Schritte bearbeiten steuerbarer Maßnahmenplan
Mitarbeit im Wiki sichere und einheitliche Bedienung durch alle Beteiligten nachvollziehbare gemeinsame Bearbeitung
Meldewesen Sicherheitsvorfälle erkennen, bewerten und fristgerecht melden vorbereiteter Melde- und Kommunikationsprozess
Nachweise Umsetzung und Wirksamkeit belegen auffindbare, versionierte Nachweise
Fortschritts-Dashboard Entwicklung je Kategorie sichtbar machen motivierende und transparente Fortschrittsübersicht
Umsetzungsstatus Bearbeitungsfortschritt verdichten aktuelle Gesamtübersicht
Berichte Entscheidungen und Überwachung der Geschäftsleitung unterstützen adressatengerechte Status- und Entscheidungsberichte
Beispieldokumentation tatsächliche Gegebenheiten, Prüfungen und Entscheidungen dokumentieren belastbare Projektakte

Empfohlene Reihenfolge

  1. Unternehmens- und Leistungsstruktur erfassen.
  2. Rechtliche Einordnung je Tätigkeit und Anlage begründen.
  3. Pflichten, Rollen und Fristen festlegen.
  4. Maßnahmen themenweise mit den zuständigen Personen bearbeiten.
  5. Nachweise eindeutig zuordnen und fachlich bewerten.
  6. Status, Risiken und Entscheidungen regelmäßig an die Geschäftsleitung berichten.

Die Bearbeitung erfolgt nicht einmalig. Änderungen bei Organisation, Anlagen, Diensten, Dienstleistern, Rechtslage oder Sicherheitsvorfällen lösen eine erneute Prüfung aus.