Betroffenheit und Einordnung

Die rechtliche Einordnung beginnt bei der betrachteten Rechtsperson und ihren tatsächlichen Tätigkeiten, Diensten und Anlagen. Branche, Unternehmensgröße und Schwellenwerte allein reichen für eine belastbare Beurteilung nicht aus.

Prüfschritte

  1. Rechtspersonen und Beteiligungsstruktur erfassen.
  2. Tätigkeiten und angebotene Dienste bestimmen.
  3. Zuordnung zu den gesetzlichen Einrichtungsarten prüfen.
  4. Größenmerkmale und Sondertatbestände bewerten.
  5. Ergebnis, Annahmen und offene Rechtsfragen dokumentieren.
  6. Einordnung durch die zuständige Stelle freigeben lassen.

Die Demonstration ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung. Sie zeigt, wie Prüfschritte, Feststellungen und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert werden können.