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Meldewesen für Sicherheitsvorfälle

Das Meldewesen stellt sicher, dass erhebliche Sicherheitsvorfälle früh erkannt, intern eskaliert, rechtzeitig bewertet und fristgerecht an die zuständige Meldestelle übermittelt werden. Die technische Störungsbearbeitung und die gesetzliche Meldung müssen aufeinander abgestimmt sein.

Gesetzliche Fristen nach § 32 BSIG

Zeitpunkt nach Kenntniserlangung Meldeschritt Mindestinhalt
spätestens 24 Stunden frühe Erstmeldung Verdacht auf rechtswidrige oder böswillige Handlung und mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen
spätestens 72 Stunden bestätigte oder aktualisierte Meldung erste Bewertung, Schweregrad, Auswirkungen und gegebenenfalls Kompromittierungsindikatoren
auf Ersuchen des BSI Zwischenmeldung relevante Statusaktualisierungen
spätestens einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung Abschlussmeldung Beschreibung, Ursache, Abhilfemaßnahmen und gegebenenfalls grenzüberschreitende Auswirkungen
bei fortdauerndem Vorfall Fortschrittsbericht aktueller Bearbeitungsstand; Abschlussmeldung nach Beendigung

Die Fristen beginnen mit der Kenntniserlangung, nicht erst mit vollständiger technischer Aufklärung. Im Zweifel ist deshalb frühzeitig zu eskalieren. Die gesetzliche Verpflichtung nach § 32 beginnt frühestens mit der Einrichtung des vorgesehenen Meldewegs.

Interner Ablauf

  1. Ereignis erkennen und unverzüglich an die zentrale Meldestelle weitergeben.
  2. Betriebs-, Sicherheits- und mögliche rechtliche Auswirkungen bewerten.
  3. Meldepflicht, betroffene Rechtspersonen, Dienste und Anlagen entscheiden.
  4. 24- und 72-Stunden-Meldung vorbereiten, freigeben und versenden.
  5. Bearbeitung, Entscheidungen, Zeitpunkte und übermittelte Inhalte protokollieren.
  6. Zwischen-, Abschluss- und gegebenenfalls Empfängerkommunikation steuern.
  7. Erkenntnisse in Risikoanalyse, Maßnahmen und Übungen zurückführen.

Vorab festzulegende Rollen

Rolle Aufgabe
Meldungsannahme jederzeit erreichbare Annahme und Dokumentation von Ereignissen
Incident-Leitung Koordination der technischen und organisatorischen Bewältigung
Meldebewertung Entscheidung über Erheblichkeit, Zuständigkeit und Fristen
Freigabe Freigabe behördlicher Meldungen und externer Kommunikation
Meldestellenkontakt Übermittlung und Kommunikation mit BSI beziehungsweise gemeinsamer Meldestelle
Datenschutz / Recht Prüfung paralleler Pflichten, beispielsweise Datenschutzverletzungen
Kommunikation Information von Empfängern, Öffentlichkeit und weiteren Beteiligten
Vertretung Sicherstellung der Handlungsfähigkeit außerhalb üblicher Arbeitszeiten

Vorbereitung und Nachweise

Erforderlich sind aktuelle Kontaktlisten, ein Bereitschafts- und Eskalationsweg, Meldevorlagen, Entscheidungskriterien, sichere Kommunikationswege und regelmäßige Übungen. Zu jedem Vorfall werden Chronologie, Bewertungen, Freigaben, Meldungen, Rückmeldungen und Verbesserungsmaßnahmen aufbewahrt.

Kundenspezifische Rollen, Kontaktdaten und Meldewege gehören in einen besonders geschützten Bereich der Kundendokumentation.

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